Beitragsordnung
- Details
- Erstellt am Mittwoch, 16. November 2016 20:36
- Geschrieben von Nils Hoffmann
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Beitragsordnung des TSV Wehden
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Allgemeines
Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von
Beiträgen an den Verein.
Laut Satzung ist jedes Mitglied des Vereins verpflichtet, Beiträge zu entrichten. Hierfür kann das Mitglied an der gesamten Angebotspalette des Vereins teilnehmen, also ohne zusätzlichen Beitrag auch mehrere Abteilungen des Vereins besuchen. Ausnahmen regeln die Punkte 2.2, 3 und 4 dieser Beitragsordnung.
Die Mitgliedsbeiträge werden gemäss § 8 der Satzung jeweils von der Hauptversammlung beschlossen.
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Beiträge
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Grundbeiträge
Derzeit gelten folgende Beitragssätze
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Kinder bis 15 Jahre 3,00 EUR
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Jugendliche 4,00 EUR
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Erwachsene 7,00 EUR
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Familienbeitrag 15,00 EUR
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Passive Mitglieder 2,50 EUR
Der Familienbeitrag ist gültig für Familien mit Kindern bis 15 Jahre (Jugendliche zahlen ab dem
16. Lebensjahr 4,00 EUR).
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Zusätzliche Pflichtbeiträge
Für Abteilungen, die aufgrund ihres sportlichen Angebotes höhere Kosten verursachen, kann
der Vorstand einen zusätzlichen Pflichtbeitrag beschliessen, der dann von den betroffenen
Abteilungsmitgliedern verbindlich zu zahlen ist.
Derzeit gelten folgende zusätzliche Pflichtbeiträge
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Fussballabteilung 4,00 EUR
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Freiwillige Abteilungsbeiträge
Jeder Abteilung steht es frei, einen eigenen Beitrag z. B. für die Durchführung von geselligen Veranstaltungen etc., zu erheben. Dieser ist durch die Abteilung selbst zu verwalten und unabhängig von der Kasse des Vereins anzusehen.
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Beitragsfreie Mitglieder
Folgende Vereinsmitglieder sind beitragsfrei:
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Ehrenmitglieder
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Mitglieder, die ein Vorstandsamt nach §17 der Vereinssatzung bekleiden
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Kursgebühren
Für die Teilnahme an zeitlich begrenzten Kursen wird eine Kursgebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr
richtet sich nach den dem Verein entstehenden Kosten und wird vom Vorstand festgelegt. Die Gebühr wird
vor Kursbeginn fällig.
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Beitragszahlung
Die Beiträge werden halbjährlich per Einzugsermächtigung entrichtet.
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Vereinseintritt
Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 1. Juli der halbe Beitrag zu entrichten.
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Vereinsaustritt
Der Vereinsaustritt ist gemäss § 7 der Satzung unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum 30. Juni
und zum Schluss des Geschäftsjahres zulässig. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erklären. Bei
verspätetem Eingang laufen Mitgliedschaft und Beitragspflicht bis zum nächsten Kündigungstermin weiter.
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Schnupperteilnahme
Sportinteressenten, die eine Mitgliedschaft im Verein in Erwägung ziehen, sich allerdings zuvor von dem Sportangebot überzeugen wollen, können bis zu höchstens vier Wochen probeweise an den jeweiligen Übungsstunden teilnehmen. Diese ‚Schnupperteilnahme‘ ist gebührenfrei, Versicherungsschutz ist nicht gewährleistet.
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Mitgliederverwaltung
Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
Diese Beitragsordnung tritt ab dem 01.01.2023 in Kraft.
Wehden, den 01.01.2023
Vertreter Vorstand