Beitragsordnung

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Erstellt am Mittwoch, 16. November 2016 20:36
Geschrieben von Nils Hoffmann
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Beitragsordnung des TSV Wehden

 

 

 

  1. Allgemeines

 

Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von

Beiträgen an den Verein.

Laut Satzung ist jedes Mitglied des Vereins verpflichtet, Beiträge zu entrichten. Hierfür kann das Mitglied an der gesamten Angebotspalette des Vereins teilnehmen, also ohne zusätzlichen Beitrag auch mehrere Abteilungen des Vereins besuchen. Ausnahmen regeln die Punkte 2.2, 3 und 4 dieser Beitragsordnung.

Die Mitgliedsbeiträge werden gemäss § 8 der Satzung jeweils von der Hauptversammlung beschlossen.

 

  1. Beiträge

 

    1. Grundbeiträge

Derzeit gelten folgende Beitragssätze

 

 

Der Familienbeitrag ist gültig für Familien mit Kindern bis 15 Jahre (Jugendliche zahlen ab dem

16. Lebensjahr 4,00 EUR).

 

    1. Zusätzliche Pflichtbeiträge

Für Abteilungen, die aufgrund ihres sportlichen Angebotes höhere Kosten verursachen, kann

der Vorstand einen zusätzlichen Pflichtbeitrag beschliessen, der dann von den betroffenen

Abteilungsmitgliedern verbindlich zu zahlen ist.

Derzeit gelten folgende zusätzliche Pflichtbeiträge

 

 

    1. Freiwillige Abteilungsbeiträge

Jeder Abteilung steht es frei, einen eigenen Beitrag z. B. für die Durchführung von geselligen Veranstaltungen etc., zu erheben. Dieser ist durch die Abteilung selbst zu verwalten und unabhängig von der Kasse des Vereins anzusehen.

 

  1. Beitragsfreie Mitglieder

Folgende Vereinsmitglieder sind beitragsfrei:

 

 

  1. Kursgebühren

Für die Teilnahme an zeitlich begrenzten Kursen wird eine Kursgebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr

richtet sich nach den dem Verein entstehenden Kosten und wird vom Vorstand festgelegt. Die Gebühr wird

vor Kursbeginn fällig.

 

  1. Beitragszahlung

Die Beiträge werden halbjährlich per Einzugsermächtigung entrichtet.

 

 

 

  1. Vereinseintritt

Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 1. Juli der halbe Beitrag zu entrichten.

 

  1. Vereinsaustritt

Der Vereinsaustritt ist gemäss § 7 der Satzung unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum 30. Juni

und zum Schluss des Geschäftsjahres zulässig. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erklären. Bei

verspätetem Eingang laufen Mitgliedschaft und Beitragspflicht bis zum nächsten Kündigungstermin weiter.

 

  1. Schnupperteilnahme

Sportinteressenten, die eine Mitgliedschaft im Verein in Erwägung ziehen, sich allerdings zuvor von dem Sportangebot überzeugen wollen, können bis zu höchstens vier Wochen probeweise an den jeweiligen Übungsstunden teilnehmen. Diese ‚Schnupperteilnahme‘ ist gebührenfrei, Versicherungsschutz ist nicht gewährleistet.

 

  1. Mitgliederverwaltung

Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.

 

 

Diese Beitragsordnung tritt ab dem 01.01.2023 in Kraft.

 

 

Wehden, den 01.01.2023

 

 

 

Vertreter Vorstand